Gammainseli Sempachersee, Tauchprospektion (© Gregor Egloff)
Das UNESCO-Weltkulturerbe ist eine Verpflichtung
Bis zur Absenkung der Seen und Trockenlegung der Moore im 19. Jh. waren die Pfahlbauten im feuchten Boden gut geschützt. Bereiche, die zuvor immer unter Wasser gelegen hatten, waren jetzt auf dem Trockenen oder knapp unter der Wasseroberfläche, weshalb sie zunehmend der Erosion ausgesetzt sind. Auch Bautätigkeit und Landwirtschaft gefährden die Fundstellen. Damit nicht in kurzer Zeit zerstört wird, was während Jahrtausenden erhalten blieb, sind Schutzmassnahmen notwendig.
In der Schweiz ist die Welterbekonvention, das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt", seit 1975 in Kraft (Übereinkommen im Wortlaut: www.palafittes.org/Welterbe.html). Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten, ihr Möglichstes zum Schutz, zur Erhaltung und zur Vermittlung der Werte des Welterbes zu unternehmen. Um die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zu gewährleisten wurde die Swiss Coordination Group UNESCO Palafittes ins Leben gerufen (www.palafittes.org).