FAQ - Hier erhalten Sie Antwort auf die häufigsten Fragen rund um die Archäologie.
Verzögern archäologische Untersuchungen Bauvorhaben?
Das im Kanton Luzern praktizierte Baugesuchsverfahren gewährleistet, dass der Kantonsarchäologie Bauvorhaben in archäologischen Fundstellen bereits während des Baubewilligungsverfahrens bekannt sind. Die archäologischen Massnahmen werden in enger Absprache mit der Bauherrschaft koordiniert, sodass sie in der Planung mitberücksichtigt werden können. Dadurch entstehen in der Regel keine Verzögerungen. Wichtigste Voraussetzung für eine ideale Planung ist das frühzeitige Melden der Bautermine seitens Bauherrschaft.
Darf ich selbstständig eine Grabung durchführen oder mithilfe eines Metalldetektors nach archäologischen Funden graben?
Nein, unter keinen Umständen! Das Forschen und Graben nach Bodenaltertümern ist bewilligungspflichtig und Funde von wissenschaftlichem Wert gehören der Öffentlichkeit, d. h. jenem Kanton, auf dessen Gebiet sie gefunden wurden. Aus diesem Grund besteht auch eine gesetzliche Meldepflicht für derartige Entdeckungen. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Siehe gesetzliche Grundlagen unter: https://archaeologie.lu.ch/im_Ueberblick/gesetzliche_grundlagen
Was sind archäologische Funde und Befunde?
Archäologische Funde sind die materiellen Überreste (z. B. Gefässscherben, Tierknochen), die unsere Vorfahren zurückgelassen haben und die in der Regel bis zu ihrer Entdeckung unsichtbar in der Erde liegen.
Unter archäologischen Befunden versteht man in erster Linie feste Spuren im Boden, die der Mensch durch seine Tätigkeiten hinterlassen hat. Dort zeichnen sie sich z. B. als Mauerreste, Gruben, Pfostenlöcher, Bestattungen, Herdstellen, Strassen oder als abgelagerte Schichten ab. Der Befund bildet den Kontext zu den archäologischen Funden.
Die in die Schichten eingebetteten Funde gehören untrennbar zum Befund und ermöglichen durch ihre Bestimmung unter anderem dessen Interpretation und Datierung. Es ist daher ausserordentlich wichtig, dass die Funde nicht undokumentiert vom Befund getrennt werden, ansonsten verlieren sie den grössten Teil ihres Quellenwerts. Archäologie muss darum unbedingt den Fachleuten überlassen werden.
Wie werden archäologische Funde datiert?
Je nach Art der Funde können diese anhand ihrer typischen Merkmale durch Fachpersonen zeitlich eingeordnet werden. Dies ist v. a. bei Keramik, bearbeiteten Steinen und oft auch bei Metallfunden möglich. Fehlen solche Funde, können naturwissenschaftliche Methoden weiterhelfen:
Die C14-Datierung (Radiokarbonmethode) kann bei organischen Funden wie Holzkohle, Knochen, Leder oder Samen angewandt werden. Dabei wird der noch vorhandene Anteil des Kohlenstoffgehalts in abgestorbenen Organismen gemessen. Um diese Messungen durchzuführen, bedarf es zahlreicher Schritte in einem spezialisierten Labor (z. B. an der ETH Zürich). Das Messresultat kann dann in einen zeitlichen Horizont eingegliedert werden. C14-Datierungen können Abweichungen von bis zu mehreren hundert Jahren aufweisen und dienen nur zur groben Datierung.
Die dendrochronologische Datierung kann ausschliesslich bei Hölzern eingesetzt werden. Dabei wird der Umstand untersucht, dass artgleiche Bäume einer bestimmten Region pro Jahr den gleichen Zuwachs haben. Die Breite dieser Jahrringe wechselt je nach Witterung und anderen Wachstumsbedingungen. Durch Messen der Jahrringe wurde aus datiertem Holz in langjähriger Arbeit ein Kurvenbild erstellt, das heute mehrere Jahrtausende umfasst. An Holz, das datiert werden soll, können nun Proben, die möglichst viele Jahrringe umfassen, entnommen und das ausgemessene Kurvenbild mit dem datierten Kurvenbild verglichen werden. Lässt sich an einer Stelle derselbe Verlauf erkennen, ergibt das Kurvenende das Fälljahr, allerdings nur, wenn der äusserste Jahrring unter der Rinde – die sogenannte Waldkante – noch vorhanden ist.
Welche Berufe gibt es in der Archäologie?
In der Archäologie gibt es verschiedene Berufe. Nicht für alle ist ein Studium erforderlich.
Archäologin/Archäologe
Voraussetzung dazu ist das Studium an einer Universität (Basel, Bern, Fribourg, Genf, Lausanne, Neuchâtel oder Zürich). Die Archäologie ist auf verschiedene Fächer aufgeteilt: prähistorische Archäologie, provinzialrömische Archäologie, Mittelalterarchäologie, klassische Archäologie, vorderorientalische Archäologie oder Ägyptologie. In Basel oder Genf ist auch ein naturwissenschaftliches Archäologiestudium möglich: Archäobotanik, Geoarchäologie, Archäozoologie, Anthropologie oder Isotopenforschung.
Nach dem Studium bieten sich Ihnen im Wesentlichen folgende Möglichkeiten: Mitarbeit in einer Kantonsarchäologie, in einem archäologischen Museum oder eine universitäre Laufbahn. Detaillierte Auskünfte über die Ausbildungsgänge erhalten Sie auf den Websites der Universitäten.
Grabungstechniker/Grabungstechnikerin
Diese Berufsgruppe ist verantwortlich für die technische Abwicklung einer Ausgrabung oder Bauuntersuchung nach genau definierten, wissenschaftlichen Kriterien sowie die Leitung der Grabungsequipe. Voraussetzung für das Erlangen des eidgenössischen Fachausweises in der Grabungstechnik ist entweder eine 3-jährige Berufslehre, Matura oder eine gleichwertige Ausbildung sowie mindestens 4 Jahre vollzeitliche archäologische Berufspraxis – oder der Abschluss einer 2-jährigen Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung und mindestens 6 Jahre vollzeitliche archäologische Berufspraxis.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Vereinigung des archäologisch-technischen Grabungspersonals VATG.
Wissenschaftliche Zeichnerin/Zeichner
Dieses Tätigkeitsfeld umfasst das Erstellen von Zeichnungen, Illustrationen und Rekonstruktionen für wissenschaftliche Publikationen und die Öffentlichkeitsarbeit der Kantonsarchäologie. Die Ausbildung erfolgt an der Hochschule Luzern (HSLU) im Studiengang Illustration Nonfiction oder an der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) im Studiengang Design mit Vertiefung Knowledge. Informationen zur Ausbildung finden Sie auf den Websites der Hochschulen.
Restaurator/Restauratorin und Konservator/Konservatorin
Damit archäologische Funde nach ihrer Bergung aus dem Boden für die Nachwelt erhalten bleiben, bedarf es Fachleute für Konservierung und Restaurierung. Dabei umfasst die Konservierung den Schutz eines Objekts vor Schäden oder Zerfall. Dazu gehört auch für geeignete Lagerbedingungen zu sorgen oder Funde korrekt zu verpacken.
Die Restaurierung bringt einen Fund möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurück. Dies umfasst u. a. die Reinigung von Objekten, das Zusammenfügen einzelner Teile zu einem Ganzen oder das Ergänzen fehlender Elemente. Diese Arbeiten müssen gut dokumentiert werden.
Voraussetzung für diesen Beruf sind genaue Kenntnisse der Werkstoffe (Materialkunde, Chemie, Physik etc.), handwerkliche Fähigkeiten sowie kunst- und kulturhistorisches Wissen. Die Ausbildung erfolgt an einer Fachhochschule und ist in einen Bachelor- und Masterstudiengang gegliedert. Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Schweizerischen Verband für Konservierung und Restaurierung SKR.
Kann ich auf einer Ausgrabung mitarbeiten?
Keine Ausgrabung funktioniert ohne Ausgräberinnen und Ausgräber. Wer körperlich robust, wetterfest, handwerklich begabt und darüber hinaus noch an Kulturgeschichte interessiert ist, kann sich bei einem der archäologischen Dienste um ein temporäres Engagement bewerben. Natürlich werden auch in diesem Bereich Kandidatinnen und Kandidaten mit Grabungserfahrung bevorzugt.
Darf ich im Kanton Luzern mit dem Metalldetektor nach Funden suchen?
Die Suche nach sogenannten Altertümern (alle Gegenstände vor 1848) ist in der ganzen Schweiz laut Bundesgesetz verboten[1]. Dasselbe gilt auch für den Kanton Luzern[2], wo sich strafbar macht, wer ohne Bewilligung mit dem Metalldetektor nach Altertümern sucht.
Die Kantonsarchäologie stellt nur jenen Personen eine Bewilligung aus, die für sie in einem ehrenamtlichen Rahmen gezielt archäologisch spannende Gebiete begehen. Folgende Voraussetzungen muss der/die Gesuchsteller/in erfüllen:
- Persönliches Vorstellen bei der Kantonsarchäologie
- Wohnsitz im Kanton Luzern
- volljährig
- Einhalten unserer Richtlinien
Momentan ist unser Freiwilligenteam komplett. Neue Mitglieder werden bis auf weiteres nicht aufgenommen. Es werden keine Ausnahmen gemacht.
Für die Suche nach modernen Gegenständen (z. B. verlorener Ehering, Schweizer Franken, die noch im Umlauf sind, oder andere persönliche/moderne Objekte) braucht es im Kanton Luzern keine Bewilligung.
Laut Auskunft des Rechtsdiensts der Polizei gelten hierfür die Bestimmungen aus dem Zivilgesetzbuch[3]:
- Art. 720 Bekanntmachung und Nachfrage
- Art. 722 Eigentumserwerb und Herausgabe
- Art. 723 Fund
Bei der Suche mit dem Metalldetektor können jederzeit alte und kulturhistorisch wichtige Gegenstände zum Vorschein kommen. Laien und Laiinnen können diese nicht immer korrekt einordnen, womit wichtige Informationen über unsere Vergangenheit verlorengehen. Ganz grundsätzlich gilt: Funde, die archäologischen/kulturhistorischen Wert haben, müssen gemäss Denkmalschutzgesetz[4] immer der Kantonsarchäologie gemeldet und abgegeben werden.
Wer mit einem Metalldetektor unterwegs ist, befindet sich in einer gesetzlichen Grauzone.
Kann ich ein Praktikum bei der Kantonsarchäologie absolvieren?
Die Kantonsarchäologie Luzern bietet keine Praktikumsstellen mit fixem, fest umschriebenem Inhalt an. Es ist jedoch trotzdem möglich, bei der Kantonsarchäologie Praktika zu absolvieren. Diese richten sich nach den aktuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen des Betriebs und nach dem Ausbildungsstand der Studierenden. Es kann sich dabei um Grabungspraktika oder um Praktika im Innendienst handeln. Die Praktika müssen eine Dauer von mindestens 1 Monat aufweisen, die Abklärung der Anrechnung durch die Universität obliegt den Studierenden. Angehende Restauratoren/Restauratorinnen können im Restaurierungslabor der Kantonsarchäologie ein Praktikum absolvieren. Für genauere Informationen melden Sie sich bitte bei uns.
Wem gehören archäologische Funde?
Flyer
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