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Archäologie

Fundstellenkarte

Die archäologische Fundstellenkarte basiert auf dem kantonalen Fundstelleninventar, welches die Kantonsarchäologie pflegt und laufend aktualisiert. Sämtliche Bodeneingriffe in die rechtskräftigen Fundstellen sind gemäss § 142 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie § 13a Abs. 3 des Gesetzes über den Schutz der Kulturdenkmäler (DSchG) von der Kantonsarchäologie zu bewilligen.

 

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