Interkantonale Vereinbarungen

Die Kantone Obwalden und Nidwalden verfügen über keine eigenen archäologische Dienste. Die Belange der Archäologie werden im Kanton Nidwalden vom Staatsarchiv, im Kanton Obwalden von der Fachstelle für Denkmalpflege vertreten. Seit 2011 unterstützt die Kantonsarchäologie Luzern die beiden Kantone fachlich im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung. Diese wurde 2019 um weitere drei Jahre verlängert: Die Kantonsarchäologie Luzern übernimmt dabei ein Beratungsmandat und stellt ihr fachspezifisches und betriebsorganisatorisches Know-how zur Verfügung.

Ziele der Dienstleistungsvereinbarung

1. Die Fundstelleninventare der Kantone Obwalden und Nidwalden (in Nidwalden Grabungsschutzinventar genannt) werden weiter ausgebaut und optimiert. Diese Inventare umfassen Zonen, in denen Fundstellen bekannt sind oder vermutet werden. Sie ermöglichen eine effiziente archäologische Beurteilung von Baugesuchen. Ein Fundstelleninventar trägt dazu bei, frühzeitig allfällige archäologische Massnahmen definieren und konfliktfrei umsetzen zu können.

2. Die Beratung bei aktuellen, die Archäologie betreffenden Fragen, z.B. bei unerwarteten archäologischen Entdeckungen, bei der Planung und fachlichen Begleitung von Ausgrabungsprojekten oder bei laufenden Raumplanungsverfahren wird fortgeführt.

3. In periodischen Besprechungen wird unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen ein Konzept für eine dauerhafte, fachlich adäquate Betreuung der archäologischen Belange in Obwalden und Nidwalden erarbeitet.

Die Verwaltungsvereinbarungen sind somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer eigenständigen, den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechenden Lösung für die Archäologie in Obwalden und Nidwalden. Es sind weder ein zeitlich unbeschränktes Engagement noch die Entfaltung von Grabungsaktivitäten durch die Kantonsarchäologie Luzern vorgesehen. Ausgrabungen werden weiterhin durch private Archäologiebüros erfolgen.

Finanzierung

Die dem Kanton Luzern entstandenen Kosten werden durch Obwalden und Nidwalden abgegolten.

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